KOMPETENT, QUALIFIZIERT & ZUVERLÄSSIG

seit 1995

Unsere Leistungen

Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen schon aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Das Gutachten ist erstattungspflichtig, sofern kein Bagatellschaden (unter ca. 1.000,– €) vorliegt.
  • Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Halten sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, insbesondere wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Das Interesse des Versicherers liegt in einer möglichst kostengünstigen Reparatur, häufig zum Nachteil des Geschädigten.
  • Die Höhe einer eventuellen Wertminderung kann erst durch ein Gutachten belegt werden.
  • Zum Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  • Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
  • Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte – lassen Sie ein neutrales Gutachten erstellen!

Ein Schadengutachten dient primär dazu, die voraussichtlichen Reparaturkosten, jedoch auch z.B. die Wertminderung und anderes, zu ermitteln. Dies kann für die Entscheidung erheblich sein, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Im Totalschadensfall ist ein Gutachten unerlässlich, um den Wiederbeschaffungs- und den Restwert nachzuweisen.

Bei fiktiver Abrechnung, d.h. bei Abrechnung auf Gutachtenbasis (der Geschädigte will sich die erforderlichen Reparaturkosten ausbezahlen lassen), ist ebenfalls ein Gutachten erforderlich.  Nur in einem Gutachten wird Stellung zu einer eventuellen Wertminderung, der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer genommen. Der von den Versicherungen oftmals gewünschte Kostenvoranschlag einer Werkstatt weist nur die Reparaturkosten aus.

Oftmals ist der gesamte Schadensumfang nicht von außen erkennbar, so dass von einer zu niedrigen Schadenshöhe ausgegangen wird. So ist z.B. bei Heckschäden wegen des sich zurückverformenden Kunststoffstoßfängers kein oder nur ein geringer Schaden für einen Laien ersichtlich. Darunter kann sich jedoch ein erheblicher Schaden mit einer Schadenshöhe von bis zu 2.500,– €  verbergen.

Mindestens ebenso wichtig ist die Beweissicherung durch das Gutachten. Will man im Bestreitensfalle die Forderung aus einem Unfallschaden gerichtlich durchsetzen, muss der Nachweis geführt werden, dass der Anspruch berechtigt ist. Dies erfolgt bezüglich der Schadenshöhe in der Regel über ein Schadensgutachten. Nur hierdurch, und nicht durch einen Kostenvoranschlag, können ggf. der Wert des Fahrzeuges, eventuelle Vorschäden und weitere, für die Schadensabwicklung relevanten Positionen nachgewiesen werden.

Zudem steht zur Beurteilung der Zuordenbarkeit des Schadens (wenn Einwände des Versicherers erfolgen) der Sachverständige als neutraler Zeuge zur Verfügung.

Im Haftpflichtschadensfall (der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet) kann der Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die hierfür erforderlichen Kosten hat der Schädiger bzw. seine Versicherung zu tragen. Ein Gutachten ist nur dann nicht ersatzpflichtig, wenn es sich für den Geschädigten erkennbar um einen Bagatellschaden handelt. Häufig wird diese Grenze von Gerichten bei einer Schadenshöhe von ca. 750,– € gezogen.

Auftraggeber für unfallanalytische Gutachten sind in der Regel Gerichte, Staatsanwaltschaften oder die Polizei. Durch eine Unfallanalyse oder Unfallrekonstruktion werden Fragen zum Unfallhergang beantwortet.

Üblicherweise wird zu folgenden Punkten Stellung genommen:

  • Kollisionsstellung
  • Kollisionsort
  • Kollisionsgeschwindigkeiten
  • Ausgangsgeschwindigkeiten
  • Vermeidbarkeit (räumlich & zeitlich)
  • Wahrnehmbarkeit (visuell, akustisch, taktil und kinästhetisch)
  • Unfallhergang
  • unfallursächliche, technische Mängel

Neben den herkömmlichen Methoden der Unfallrekonstruktion gibt es gestützt durch den Einsatz von moderner EDV die Möglichkeit der Unfallsimulation. Bei der herkömmlichen Unfallrekonstruktion werden die relevanten Parameter ausgehend von der Endstellung der Fahrzeuge „rückwärts“ rekonstruiert. Unter Berücksichtigung der ermittelten Werte kann der Unfall am PC simuliert werden, d.h. der Unfallablauf kann zwei- oder dreidimensional in mehreren Phasen dargestellt werden. Ebenso können auch avi.-files erstellt werden,
d.h. der Unfall kann aus jeder gewünschten Position als Film betrachtet werden.

Üblicherweise wird bei der Unfallsimulation ein Rechenprogramm in Vorwärtsrechnung verwendet. Bei diesem Rechenverfahren werden die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge vor der Kollision und der Stand der Fahrzeuge während der Kollision vorgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben werden dann die Endstellungen errechnet. Die Eingangswerte werden iterativ verändert bis die errechneten Endstellungen mit den tatsächlichen Endstellungen mit hinreichender Genauigkeit übereinstimmen. Als Zwischenergebnisse werden die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge nach der Kollision, die Auslaufrichtung und die Auslaufrotation (jeweils nach Größe und Richtung) ermittelt. Ebenso werden im Zuge der Kollisionsanalyse die EES-Werte (entsprechen dem Beschädigungsgrad) errechnet.

Beim Ingenieur- und Kfz.-Sachverständigenbüro Ladenburger & Gregor werden zur Unfallsimulation die weit verbreiteten Programme „PC-Crash“ der Fa. DSD (Dr. Steffan Datentechnik) aus Linz sowie das „AnalyzerPro“ verwendet.

Für die Erstellung von 3D-Umgebungen nutzen wir die Programme „Agisoft Metashape“ sowie „Reality Capture“.

Ein Motorschaden tritt auf, wenn es zu einer schwerwiegenden Störung oder Beschädigung im Motor eines Fahrzeugs kommt. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Überhitzung, mangelnde Schmierung, Verschleiß oder ein mechanisches Versagen. Ein Motorschaden kann dazu führen, dass der Motor nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder sogar komplett ausfällt. 

Motorgutachten dienen zur Aufklärung von Motorschäden. Nach der Analyse von Motorschäden sind Aussagen über die Schadensentstehung möglich. Das Gutachten umfasst in der Regel eine Untersuchung des beschädigten Motors, eine Analyse der Schadensursache sowie eine Schätzung der Reparaturkosten. Der Sachverständige prüft den Umfang des Schadens, die betroffenen Komponenten und gibt eine Einschätzung darüber ab, ob eine Reparatur möglich ist oder ob ein Austausch des Motors erforderlich ist. Das Motorschadengutachten dient als Grundlage für Versicherungsansprüche, rechtliche Angelegenheiten oder den Verkauf des Fahrzeugs.

Durch eine Fahrzeugbewertung werden der Wiederbeschaffungswert, der Veräußerungswert (nach § 9 des Bundesbewertungsgesetzes), der Händler-Einkaufswert oder der Händler-Verkaufswert ermittelt. Im Zuge einer Bewertung werden alle wertbeeinflussenden Faktoren (z. B. Zubehör, Pflegezustand usw.) und auch die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Eine Fahrzeugbewertung wird oftmals erforderlich, wenn ein Firmenfahrzeug dem Betriebsvermögen entnommen werden soll. Der Wert des Fahrzeuges wird dem Finanzamt hierdurch nachgewiesen.

Eine verstärkte Nachfrage besteht auch nach Oldtimer-Bewertungen. Solche Bewertungen dienen dem Nachweis des Zustandes und des Fahrzeugwertes. Der Zustand der einzelnen Baugruppen und Bauteile des Oldtimers (Karosserie, Chromteile, Scheiben, Sitze, Innenverkleidungen, Bodenbeläge …) wird detailliert festgehalten. In die Bewertung fließen die Qualität der Restaurierungsarbeiten (Originalteile?), der technische Zustand, die Seltenheit und die Beliebtheit des Fahrzeuges mit ein. Oftmals wird eine Bewertung von Versicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gefordert.

Richtigerweise muss dies „Gutachten über Kfz.-Lackierungen“ lauten.
Das Gebiet umfasst die Beurteilung von Lackschäden an Kraftfahrzeugen. Diese können durch Fehler bei der Lackierung oder durch äußere Einflüsse hervorgerufen werden.

Mögliche Fehler bei der Lackierung:

  • Farbtonabweichungen: Das nachlackierte Fahrzeugteil weist einen geringfügig anderen Farbton auf. Ursache: Farbton des Lackes nicht genügend angepasst, kein Farbmusterblech gespritzt, keine Beilackierung durchgeführt.
  • Verlaufsstörungen: Die Lackoberfläche ist uneben, „Orangenhaut-Effekt“, aber: ein geringer „Orangenhaut-Effekt“ ist gewollt.
  • Schlechte Lackhaftung: Die obere Lackschicht (Klarlack) löst sich ab oder lässt sich abziehen, erhöhte Anfälligkeit gegen Steinschläge.
  • Schmutz- oder Staubeinschlüsse: Im Lackfilm eingeschlossene Verunreinigungen, z. B. Staub oder Fusseln.
  • Krater- oder Blasenbildung: Die Lackoberfläche weist vereinzelt oder flächig Krater, Blasen oder nadelstichartige Vertiefungen auf.
  • Lackläufer: Lackablaufspuren wegen zu hoher Lackschichtdicke insbesondere an Kanten, Sicken oder Aussparungen, werden umgangssprachlich auch als „Rotznasen“ bezeichnet.
  • Lackhärte zu gering: Die Lackoberfläche ist kratzempfindlich.
  • Lackhärte zu hoch: Die Lackierung ist empfindlich gegen Steinschläge.
  • Rostbildung: Wegen mangelhafter Grundierung tritt am nachlackierten Teil Rostbildung auf.

Schäden durch äußere Einflüsse:

  • Mechanische Beschädigungen durch Steinschläge oder Kratzer
  • Waschanlagen-Kratzer: In der Lackoberfläche sind feine Kratzer sichtbar. Der Verlauf entspricht der Richtung der darüber wischenden Waschbürsten . Die Lackoberfläche weist einen matten Eindruck auf.
  • Industriestaub: Eisenhaltige Partikel aus Emissionen von metallverarbeitenden Betrieben können sich auf der Lackoberfläche absetzen. Diese kleinen, nur unter dem Mikroskop sichtbaren Partikel beginnen zu korrodieren und bilden einen (sichtbaren) Rostfleck. Daher wird dieses Schadensbild häufig auch als „Flugrost“ bezeichnet. Durch auftreffende Partikel von Schleifarbeiten („Flex“) kann ein ähnliches Schadensbild entstehen.
  • Fleckenbildung durch Baumharze: Ablagerungen oder Fleckenbildung durch Anbeizungen von Baum- oder Blütenharzen, meist tropfenförmige Ablagerungen, die bis in die tieferliegende Lackschichten reichen.
  • Anätzungen durch Batteriesäure: Batteriesäure kann zu Farbveränderungen und zu starken Anätzungen mit dem Ablösen ganzer Lackschichten führen.
  • Anquellungen durch Bremsflüssigkeit: Das Schadensbild reicht von leichten Anquellungen bis zum vollständigen Ablösen des Lackaufbaues.
  • Fleckenbildung durch alkalische Produkte: Zement, Löschkalk oder konzentrierte Reinigungsmittel können helle, weißliche Flecken verursachen. Bei flächiger Beaufschlagung kann die Lackoberfläche vermatten. Auch Anätzungen sind möglich.
  • Verfärbungen durch Kraftstoff: Die den Kraftstoffen beigemischten Farbstoffe diffundieren in den Lackfilm ein und können bei längerer Einwirkzeit in Verbindung mit UV-Strahlen zu Verfärbungen führen.
  • Wasserflecken: Wassertropfen, die insbesondere nach einer Wagenwäsche auf der Lackierung zurückbleiben und dort auftrocknen, können Flecken verursachen. Ursache sind Kalkrückstände im Waschwasser. Diese Flecken lassen sich nicht durch polieren beseitigen. Die Wasserflecken können durch eine milde Säure (Zitronensäure, verdünnte Essigsäure) entfernt werden.
  • Anätzungen des Lackes durch organische Einflüsse: Vogelkot, Bienenkot, Kirschen oder verendete Fliegen können bei bestimmten Bedingungen (Wärme, Feuchtigkeit) durch biologische Abbauvorgänge zu Anätzungen des Decklackes führen. Das Schadensbild reicht vom Glanzverlust bis zur partiellen Auflösung des Lackfilmes bis zur Grundierung. Ein markantes und eigenartig anmutendes Schadensbild kann durch Blattlausexkremente hervorgerufen werden (siehe Bilder unten). Hauptsächlich im Spätsommer werden Blattläuse von Ameisen gemolken. Die Ausscheidungen tropfen von Bäumen auf darunter stehende Fahrzeuge. Typisch sind ringförmige Lackanätzungen mit einem Durchmesser von bis zu 1 mm.

Ihr Fahrzeug wurde im Zuge einer Fahrzeugwäsche beschädigt? Ihre Waschanlage wurde im Betrieb beschädigt? 

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen (z.B. bei WashTec) verfügen wir über die erforderliche Expertise zur Begutachtung und Beurteilung von Schäden an und durch  Portalwaschanlagen, Waschstraßen und SB-Waschplätzen. 

Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen schon aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Das Gutachten ist erstattungspflichtig, sofern kein Bagatellschaden (unter ca. 1.000,– €) vorliegt.
  • Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Halten sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, insbesondere wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Das Interesse des Versicherers liegt in einer möglichst kostengünstigen Reparatur, häufig zum Nachteil des Geschädigten.
  • Die Höhe einer eventuellen Wertminderung kann erst durch ein Gutachten belegt werden.
  • Zum Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  • Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
  • Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte – lassen Sie ein neutrales Gutachten erstellen!

Ein Schadengutachten dient primär dazu, die voraussichtlichen Reparaturkosten, jedoch auch z.B. die Wertminderung und anderes, zu ermitteln. Dies kann für die Entscheidung erheblich sein, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Im Totalschadensfall ist ein Gutachten unerlässlich, um den Wiederbeschaffungs- und den Restwert nachzuweisen.

Bei fiktiver Abrechnung, d.h. bei Abrechnung auf Gutachtenbasis (der Geschädigte will sich die erforderlichen Reparaturkosten ausbezahlen lassen), ist ebenfalls ein Gutachten erforderlich.  Nur in einem Gutachten wird Stellung zu einer eventuellen Wertminderung, der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer genommen. Der von den Versicherungen oftmals gewünschte Kostenvoranschlag einer Werkstatt weist nur die Reparaturkosten aus.

Oftmals ist der gesamte Schadensumfang nicht von außen erkennbar, so dass von einer zu niedrigen Schadenshöhe ausgegangen wird. So ist z.B. bei Heckschäden wegen des sich zurückverformenden Kunststoffstoßfängers kein oder nur ein geringer Schaden für einen Laien ersichtlich. Darunter kann sich jedoch ein erheblicher Schaden mit einer Schadenshöhe von bis zu 2.500,– €  verbergen.

Mindestens ebenso wichtig ist die Beweissicherung durch das Gutachten. Will man im Bestreitensfalle die Forderung aus einem Unfallschaden gerichtlich durchsetzen, muss der Nachweis geführt werden, dass der Anspruch berechtigt ist. Dies erfolgt bezüglich der Schadenshöhe in der Regel über ein Schadensgutachten. Nur hierdurch, und nicht durch einen Kostenvoranschlag, können ggf. der Wert des Fahrzeuges, eventuelle Vorschäden und weitere, für die Schadensabwicklung relevanten Positionen nachgewiesen werden.

Zudem steht zur Beurteilung der Zuordenbarkeit des Schadens (wenn Einwände des Versicherers erfolgen) der Sachverständige als neutraler Zeuge zur Verfügung.

Im Haftpflichtschadensfall (der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet) kann der Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die hierfür erforderlichen Kosten hat der Schädiger bzw. seine Versicherung zu tragen. Ein Gutachten ist nur dann nicht ersatzpflichtig, wenn es sich für den Geschädigten erkennbar um einen Bagatellschaden handelt. Häufig wird diese Grenze von Gerichten bei einer Schadenshöhe von ca. 750,– € gezogen.

Unfallanalytik

Auftraggeber für unfallanalytische Gutachten sind in der Regel Gerichte, Staatsanwaltschaften oder die Polizei. Durch eine Unfallanalyse oder Unfallrekonstruktion werden Fragen zum Unfallhergang beantwortet.

Üblicherweise wird zu folgenden Punkten Stellung genommen:

  • Kollisionsstellung
  • Kollisionsort
  • Kollisionsgeschwindigkeiten
  • Ausgangsgeschwindigkeiten
  • Vermeidbarkeit (räumlich & zeitlich)
  • Unfallhergang
  • unfallursächliche, technische Mängel

Neben den herkömmlichen Methoden der Unfallrekonstruktion gibt es gestützt durch den Einsatz von moderner EDV die Möglichkeit der Unfallsimulation. Bei der herkömmlichen Unfallrekonstruktion werden die relevanten Parameter ausgehend von der Endstellung der Fahrzeuge „rückwärts“ rekonstruiert. Unter Berücksichtigung der ermittelten Werte kann der Unfall am PC simuliert werden, d.h. der Unfallablauf kann zwei- oder dreidimensional in mehreren Phasen dargestellt werden. Ebenso können auch avi.-files erstellt werden,
d.h. der Unfall kann aus jeder gewünschten Betrachterposition als Film betrachtet werden.

Üblicherweise wird bei der Unfallsimulation ein Rechenprogramm in Vorwärtsrechnung verwendet. Bei diesem Rechenverfahren werden die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge vor der Kollision und der Stand der Fahrzeuge während der Kollision vorgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben werden dann die Endstellungen errechnet. Die Eingangswerte werden iterativ verändert bis die errechneten Endstellungen mit den tatsächlichen Endstellungen mit hinreichender Genauigkeit übereinstimmen. Als Zwischenergebnisse werden die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge nach der Kollision, die Auslaufrichtung und die Auslaufrotation (jeweils nach Größe und Richtung) ermittelt. Ebenso werden im Zuge der Kollisionsanalyse die EES-Werte (entsprechen dem Beschädigungsgrad) errechnet.

Beim Ingenieur- und Kfz.-Sachverständigenbüro Ladenburger & Gregor werden zur Unfallsimulation die weit verbreiteten Programme „PC-Crash“ der Fa. DSD (Dr. Steffan Datentechnik) aus Linz sowie das „AnalyzerPro“ verwendet.

Für die Erstellung von 3D-Umgebungen nutzen wir die Programme „Agisoft Metashape“ sowie „Reality Capture“.

Motorgutachten

Ein Motorschaden tritt auf, wenn es zu einer schwerwiegenden Störung oder Beschädigung im Motor eines Fahrzeugs kommt. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Überhitzung, mangelnde Schmierung, Verschleiß oder ein mechanisches Versagen. Ein Motorschaden kann dazu führen, dass der Motor nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder sogar komplett ausfällt. 

Motorgutachten dienen zur Aufklärung von Motorschäden. Nach der Analyse von Motorschäden sind Aussagen über die Schadensentstehung möglich. Das Gutachten umfasst in der Regel eine Untersuchung des beschädigten Motors, eine Analyse der Schadensursache sowie eine Schätzung der Reparaturkosten. Der Sachverständige prüft den Umfang des Schadens, die betroffenen Komponenten und gibt eine Einschätzung darüber ab, ob eine Reparatur möglich ist oder ob ein Austausch des Motors erforderlich ist. Das Motorschadengutachten dient als Grundlage für Versicherungsansprüche, rechtliche Angelegenheiten oder den Verkauf des Fahrzeugs.

Wertgutachten

Durch eine Fahrzeugbewertung werden der Wiederbeschaffungswert, der Veräußerungswert (nach § 9 des Bundesbewertungsgesetzes), der Händler-Einkaufswert oder der Händler-Verkaufswert ermittelt. Im Zuge einer Bewertung werden alle wertbeeinflussenden Faktoren (z. B. Zubehör, Pflegezustand usw.) und auch die örtliche Marktlage berücksichtigt.

Eine Fahrzeugbewertung wird oftmals erforderlich, wenn ein Firmenfahrzeug dem Betriebsvermögen entnommen werden soll. Der Wert des Fahrzeuges wird dem Finanzamt hierdurch nachgewiesen.

Eine verstärkte Nachfrage besteht auch nach Oldtimer-Bewertungen. Solche Bewertungen dienen dem Nachweis des Zustandes und des Fahrzeugwertes. Der Zustand der einzelnen Baugruppen und Bauteile des Oldtimers (Karosserie, Chromteile, Scheiben, Sitze, Innenverkleidungen, Bodenbeläge …) wird detailliert festgehalten. In die Bewertung fließen die Qualität der Restaurierungsarbeiten (Originalteile?), der technische Zustand, die Seltenheit und die Beliebtheit des Fahrzeuges mit ein. Oftmals wird eine Bewertung von Versicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gefordert.

Lackgutachten

Richtigerweise muss dies „Gutachten über Kfz.-Lackierungen“ lauten.
Das Gebiet umfasst die Beurteilung von Lackschäden an Kraftfahrzeugen. Diese können durch Fehler bei der Lackierung oder durch äußere Einflüsse hervorgerufen werden.

Mögliche Fehler bei der Lackierung:

  • Farbtonabweichungen: Das nachlackierte Fahrzeugteil weist einen geringfügig anderen Farbton auf. Ursache: Farbton des Lackes nicht genügend angepasst, kein Farbmusterblech gespritzt, keine Beilackierung durchgeführt.
  • Verlaufsstörungen: Die Lackoberfläche ist uneben, „Orangenhaut-Effekt“, aber: ein geringer „Orangenhaut-Effekt“ ist gewollt.
  • Schlechte Lackhaftung: Die obere Lackschicht (Klarlack) löst sich ab oder lässt sich abziehen, erhöhte Anfälligkeit gegen Steinschläge.
  • Schmutz- oder Staubeinschlüsse: Im Lackfilm eingeschlossene Verunreinigungen, z. B. Staub oder Fusseln.
  • Krater- oder Blasenbildung: Die Lackoberfläche weist vereinzelt oder flächig Krater, Blasen oder nadelstichartige Vertiefungen auf.
  • Lackläufer: Lackablaufspuren wegen zu hoher Lackschichtdicke insbesondere an Kanten, Sicken oder Aussparungen, werden umgangssprachlich auch als „Rotznasen“ bezeichnet.
  • Lackhärte zu gering: Die Lackoberfläche ist kratzempfindlich.
  • Lackhärte zu hoch: Die Lackierung ist empfindlich gegen Steinschläge.
  • Rostbildung: Wegen mangelhafter Grundierung tritt am nachlackierten Teil Rostbildung auf.

Schäden durch äußere Einflüsse:

  • Mechanische Beschädigungen durch Steinschläge oder Kratzer
  • Waschanlagen-Kratzer: In der Lackoberfläche sind feine Kratzer sichtbar. Der Verlauf entspricht der Richtung der darüber wischenden Waschbürsten . Die Lackoberfläche weist einen matten Eindruck auf.
  • Industriestaub: Eisenhaltige Partikel aus Emissionen von metallverarbeitenden Betrieben können sich auf der Lackoberfläche absetzen. Diese kleinen, nur unter dem Mikroskop sichtbaren Partikel beginnen zu korrodieren und bilden einen (sichtbaren) Rostfleck. Daher wird dieses Schadensbild häufig auch als „Flugrost“ bezeichnet. Durch auftreffende Partikel von Schleifarbeiten („Flex“) kann ein ähnliches Schadensbild entstehen.
  • Fleckenbildung durch Baumharze: Ablagerungen oder Fleckenbildung durch Anbeizungen von Baum- oder Blütenharzen, meist tropfenförmige Ablagerungen, die bis in die tieferliegende Lackschichten reichen.
  • Anätzungen durch Batteriesäure: Batteriesäure kann zu Farbveränderungen und zu starken Anätzungen mit dem Ablösen ganzer Lackschichten führen.
  • Anquellungen durch Bremsflüssigkeit: Das Schadensbild reicht von leichten Anquellungen bis zum vollständigen Ablösen des Lackaufbaues.
  • Fleckenbildung durch alkalische Produkte: Zement, Löschkalk oder konzentrierte Reinigungsmittel können helle, weißliche Flecken verursachen. Bei flächiger Beaufschlagung kann die Lackoberfläche vermatten. Auch Anätzungen sind möglich.
  • Verfärbungen durch Kraftstoff: Die den Kraftstoffen beigemischten Farbstoffe diffundieren in den Lackfilm ein und können bei längerer Einwirkzeit in Verbindung mit UV-Strahlen zu Verfärbungen führen.
  • Wasserflecken: Wassertropfen, die insbesondere nach einer Wagenwäsche auf der Lackierung zurückbleiben und dort auftrocknen, können Flecken verursachen. Ursache sind Kalkrückstände im Waschwasser. Diese Flecken lassen sich nicht durch polieren beseitigen. Die Wasserflecken können durch eine milde Säure (Zitronensäure, verdünnte Essigsäure) entfernt werden.
  • Anätzungen des Lackes durch organische Einflüsse: Vogelkot, Bienenkot, Kirschen oder verendete Fliegen können bei bestimmten Bedingungen (Wärme, Feuchtigkeit) durch biologische Abbauvorgänge zu Anätzungen des Decklackes führen. Das Schadensbild reicht vom Glanzverlust bis zur partiellen Auflösung des Lackfilmes bis zur Grundierung. Ein markantes und eigenartig anmutendes Schadensbild kann durch Blattlausexkremente hervorgerufen werden (siehe Bilder unten). Hauptsächlich im Spätsommer werden Blattläuse von Ameisen gemolken. Die Ausscheidungen tropfen von Bäumen auf darunter stehende Fahrzeuge. Typisch sind ringförmige Lackanätzungen mit einem Durchmesser von bis zu 1 mm.

Waschanlagen

Ihr Fahrzeug wurde im Zuge einer Fahrzeugwäsche beschädigt? Ihre Waschanlage wurde im Betrieb beschädigt? 

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen (z.B. bei WashTec) verfügen wir über die erforderliche Expertise zur Begutachtung und Beurteilung von Schäden an und durch  Portalwaschanlagen, Waschstraßen und SB-Waschplätzen. 

Unfall? …hier kommt Hilfe!

Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen schon aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse!

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen!

Mit einem Schadengutachten von uns erhalten Sie eine qualifzierte Expertise über den Zustand Ihres Fahrzeuges nach dem Unfallschaden – neutral und unabhängig!

Schäden an und durch Waschanlagen

Grundsätzlich gilt: Sind durch die Nutzung einer Portalwaschanlage, Waschstraße oder einem SB-Waschplatz Schäden am Fahrzeug entstanden, ist zunächst der Kunde in der Beweispflicht. Bei Schäden an Waschanlagen durch den Kunden ist der Betreiber in der Beweispflicht.

Wir verfügen über die erforderliche Expertise und helfen Ihnen mit einem qualifizierten Gutachten weiter.

Ereignisspeicher – EDR

Der EDR (Event Data Recorder) speichert unter bestimmten Rahmenbedingungen fahrdynamische Daten in einem separaten Speicher im Airbagsteuergerät (ACM) ab.

Bei einem Unfallereignis werden meist die Daten 5 Sekunden vor – und die 2 Sekunden nach dem Unfallereignis im EDR abgelegt. Aktuell verfügt (noch) nicht jedes Fahrzeug über einen EDR – neue Fahrzeugmodelle werden jedoch mit diesem Ausgestattet. Der EDR ist nicht über handelsübliche Werkstatttester oder -auslesegeräte erreichbar. Derzeit vertreibt einzig die Firma Bosch ein Gerät zum Auslesen der EDR Daten – das sogenannte Bosch CDR (Crash Data Retrieval). Durch das Bosch CDR können die Daten aus dem EDR entweder über die OBD II Schnittstelle, oder direkt am Airbagsteuergerät ausgelsen werden.

Vermessung von Unfallstellen / Unfallaufnahme

Die Vermessung von Unfallstellen ist ein wichtiger Aspekt bei der Unfallanalyse und Unfallrekonstruktion. Hierbei werden genaue Messungen durchgeführt und eine Skizze erstellt, um die Spuren und Gegebenheiten am Unfallort zu dokumentieren. Hierbei werden insbesondere folgende Messverfahren angewendet:

  • Dreieck-Meßverfahren
  • Rechtwinkel-Koordinaten-Verfahren
  • Sehnen- und Höhenverfahren

Moderne Technologien wie zum Beispiel GPS-gesteuerte Vermessungsdrohnen, Laser-Scanner und Photogrammetrie ermöglichen exakte, fotorealistische CAD-Modelle der Unfallstelle.

Unfall? …hier kommt Hilfe!

Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen schon aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse!

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen!

Mit einem Schadengutachten von uns erhalten Sie eine qualifzierte Expertise über den Zustand Ihres Fahrzeuges nach dem Unfallschaden – neutral und unabhängig!

Schäden an und durch Waschanlagen

Grundsätzlich gilt: Sind durch die Nutzung einer Portalwaschanlage, Waschstraße oder einem SB-Waschplatz Schäden am Fahrzeug entstanden, ist zunächst der Kunde in der Beweispflicht. Bei Schäden an Waschanlagen durch den Kunden ist der Betreiber in der Beweispflicht.

Wir verfügen über die erforderliche Expertise und helfen Ihnen mit einem qualifizierten Gutachten weiter.

Ereignisspeicher – EDR

Der EDR (Event Data Recorder) speichert unter bestimmten Rahmenbedingungen fahrdynamische Daten in einem separaten Speicher im Airbagsteuergerät (ACM) ab.

Bei einem Unfallereignis werden meist die Daten 5 Sekunden vor – und die 2 Sekunden nach dem Unfallereignis im EDR abgelegt. Aktuell verfügt (noch) nicht jedes Fahrzeug über einen EDR – neue Fahrzeugmodelle werden jedoch mit diesem Ausgestattet. Der EDR ist nicht über handelsübliche Werkstatttester oder -auslesegeräte erreichbar. Derzeit vertreibt einzig die Firma Bosch ein Gerät zum Auslesen der EDR Daten – das sogenannte Bosch CDR (Crash Data Retrieval). Durch das Bosch CDR können die Daten aus dem EDR entweder über die OBD II Schnittstelle, oder direkt am Airbagsteuergerät ausgelsen werden.

Vermessung von Unfallstellen / Unfallaufnahme

Die Vermessung von Unfallstellen ist ein wichtiger Aspekt bei der Unfallanalyse und Unfallrekonstruktion. Hierbei werden genaue Messungen durchgeführt und eine Skizze erstellt, um die Spuren und Gegebenheiten am Unfallort zu dokumentieren. Hierbei werden insbesondere folgende Messverfahren angewendet:

  • Dreieck-Meßverfahren
  • Rechtwinkel-Koordinaten-Verfahren
  • Sehnen- und Höhenverfahren

Moderne Technologien wie zum Beispiel GPS-gesteuerte Vermessungsdrohnen, Laser-Scanner und Photogrammetrie ermöglichen exakte, fotorealistische CAD-Modelle der Unfallstelle.

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